Ratgeber Schulleitung Schul- & Unterrichtsentwicklung Unterrichtsentwicklung Der Arbeitgeber rügt das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers – dieser kann sich dagegen zur Wehr setzen
Der Arbeitgeber rügt das Fehlverhalten eines Arbeitnehmers – dieser kann sich dagegen zur Wehr setzen
Eine tarifbeschäftigte Lehrkraft erhält von den Eltern ihrer Grundschulklasse zum Dank am Ende der Grundschulzeit eine Konzertkarte geschenkt.
Wegen Verstoßes gegen die Korruptionsschutzbestimmungen wird sie von der für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgemahnt. Zu Recht?
Das Land als Arbeitgeber – vertreten durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde – hat in diesem Fall überzogen und damit rechtswidrig reagiert. Die Abmahnung ist zu Unrecht ausgesprochen worden und würde im Bestreitensfall vom Arbeitsgericht aufgehoben werden.
Wegen Verstoßes gegen die Korruptionsschutzbestimmungen wird sie von der für sie zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgemahnt. Zu Recht?
Das Land als Arbeitgeber – vertreten durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde – hat in diesem Fall überzogen und damit rechtswidrig reagiert. Die Abmahnung ist zu Unrecht ausgesprochen worden und würde im Bestreitensfall vom Arbeitsgericht aufgehoben werden.