Abordnung einer Lehrkraft an eine andere Schule wegen innerdienstlicher Spannungen >Eine Lehrerin eines Gymnasiums wird wegen eines über längere Zeit andauernden Spannungsverhältnisses an ihrer Schule – zwischen ihr, einer Kollegin und der Schulleiterin – für zwei Jahre an eine andere Schule abgeordnet. Ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs blieb in beiden Instanzen erfolglos. In zweiter Instanz entschied das OVG Lüneburg mit Beschluss vom 4.5.2010 (5 ME 54/19). » mehr Schulleitung Recht