Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Das neue Masernschutzgesetz
Das neue Masernschutzgesetz
Zum 1. März 2020 trat das sog. „Masernschutzgesetz“ (offizielle Bezeichnung: Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention) in Kraft. Es begründet erstmalig eine bundesgesetzliche Impfpflicht für bestimmte Personen gegen eine Infektionskrankheit.
Der Beitrag bietet – da das Gesetz erst seit einigen Tagen in Kraft getreten ist – nur einen allerersten Einstieg in die Sach- und Rechtsmaterie.