Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Inklusion am Gymnasium
Inklusion am Gymnasium
Die Schulleiterin eines Gymnasiums wurde von der zuständigen Schulaufsichtsbehörde angewiesen, die Beschulung von (bis zu) fünf Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmungs- und Entwicklungsförderung (im Folgenden kurz: W+E-Schüler) in einem inklusiven Klassenverband (d.h. mit weiteren 19 Regelschülerinnen und schülern) zu ermöglichen.
Nachdem die Schulleiterin mehrfach ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Weisung gegenüber ihrem nächsthöheren Dienstvorgesetzten vorgetragen und schließlich förmlich remonstriert hatte, hat dieser die ursprüngliche Weisung bestätigt.
Ihre daraufhin erhobene Klage hat das VG Bremen mit Urteil vom 27.6.2018 (Az.: 1 K 762/18) als unzulässig zurückgewiesen.
Nachdem die Schulleiterin mehrfach ihre Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dieser Weisung gegenüber ihrem nächsthöheren Dienstvorgesetzten vorgetragen und schließlich förmlich remonstriert hatte, hat dieser die ursprüngliche Weisung bestätigt.
Ihre daraufhin erhobene Klage hat das VG Bremen mit Urteil vom 27.6.2018 (Az.: 1 K 762/18) als unzulässig zurückgewiesen.