Ratgeber Schulleitung Recht Pädagogik und Recht Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Eine Lehrkraft A wurde wegen eines Unfalls arbeitsunfähig. Es war nicht abzusehen, wann sie ihren Dienst wieder aufnehmen würde. Aus diesem „sachlichen Grund“ erhielt Lehrkraft B ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis bis zum Ende des Schuljahres. Lehrkraft A kehrte bereits nach dem 1. Halbjahr zurück und Lehrkraft B sollte „entlassen“ werden. Sie klagte dagegen und erhielt recht, sodass ihr Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung erst zum Ende des Schuljahres auslief.