Ratgeber Schulleitung Recht Rechtsprechung zum Schulalltag Fristlose Kündigung nach sexuellen Übergriffen
Fristlose Kündigung nach sexuellen Übergriffen
Der FallEine Lehrkraft im Tarifbeschäftigtenverhältnis wird wegen sexueller Übergriffe gegenüber einer Schülerin fristlos gekündigt. In einem Strafverfahren wird sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung verurteilt; ihre Kündigungsschutzklage wurde in allen Instanzen zurückgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht bezog sich in seinem Urteil vom 23.10.2014 (Az.: 2 AZR 865/14; NJW 2015, 651) auf das schon ergangene Strafurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.