Beamtenstatus und kinderpornographisches Material sind unvereinbar Das Bundesverwaltungsgericht stellt klar: Eine verbeamtete Lehrkraft, die kinderpornographisches Material besitzt, verliert ihren Beamtenstatus. In seinem Urteil vom 24. Oktober 2019 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage beschäftigt, zu welchen disziplinarischen Konsequenzen der Besitz kinderpornographischen Materials bei verbeamteten Lehrkräften führt. Gleichzeitig beschäftigt sich die Entscheidung mit dem Verhältnis „Strafrecht – Disziplinarrecht“. » mehr Schulleitung Recht
Verschleierte Mutter in der Schule Problemstellung: Eine Mutter holt ihr Kind von der Grundschule im Niqab – mit Gesichtsschleier – ab. Die Schulleiterin verbietet ihr, künftig in dieser Bekleidung das Schulgelände zu betreten. – Zu Recht? » mehr Schulleitung Recht